Trennung vom neuen Partner- lebt der Unterhaltsanspruch gegen den Ex Mann wieder auf?

Auch selbst wenn ein Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen Ehemann wegen einer neuen Partnerschaft zeitweise nicht besteht, so kann dieser Anspruch auf Unterhalt nach Ende der neuen Beziehung wieder aufleben. Die zwischenzeitlich eingegangene neue Partnerschaft ändert hieran nichts. Vielmehr können erneut die Einkommensverhältnisse und die Belastungen der ehemaligen Eheleute geprüft und sodann beurteilt werden, ob die Verpflichtung zur Weiterbezahlung von Unterhalt  für den Ex Mann zumutbar ist oder nicht. 

Begründet hat das Gericht diese Entscheidung damit, dass auch eine neue verfestigte Lebensgemeinschaft nicht notwendigerweise eine endgültige Wirkung entfalten würde und diese eben auch nicht mit einer erneuten Ehe gleichgesetzt werden kann.

(BGH, Urteil vom 13.07.2011 - XII ZR 84/09)

 

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