Ehe - Trennung - und was ist mit der Steuer??

Der Bundesfinanzhofhat am 22.3.2011 eine Entscheidung verkündet, die für solche Eheleute wichtig ist, die laufende Steuervorauszahlungen auf ihre Steuerschuld bezahlen und danach – etwa weil sie sich zwischenzeitlich getrennt haben – getrennte Veranlagung wählen:

Nach der jetzt geänderten Rechtsprechung werden künftig alle Steuervorauszahlungen auf die gesamte Steuerschuld der Eheleute im Jahr für das die Steuervorauszahlungen geleistet worden sind, insgesamt angerechnet und nur eine sich danach möglicherweise ergebende Überzahlung erstattet.Damit kann sich die Beurteilung der Steuererstattungsansprüche beim Zugewinnausgleich ändern.

Nach der alten Rechtslage konnte ein Ehegatte bei späterer getrennter Veranlagung anteilig geleistete Steuervorauszahlungen, die seine eigene Steuerschuld überstiegen hat, zurück erhalten.

Heute werden die Steuervorauszahlungen auf die zusammengerechnete Steuerschuld der Eheleute insgesamt verrechnet und nur ein danach sich ergebender Steuervorauszahlungsüberschuss an beide Eheleute anteilig erstattet.

Dies hat zur Folge, dass im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage bei Berechnung des Zugewinns bei der Bemessung des Endvermögens – jedenfalls soweit sich Rückerstattungen ergeben – einer Steuerschuld keine Beachtung mehr geschenkt wird, wenn und soweit diese durch insgesamt geleistete Steuervorauszahlungen abgedeckt werden kann. Nur im Falle von Nachzahlungen muss die überschießende Steuerschuld bei den Passiva des Ehegatten, der Steuerschuldner ist beachtet werden.

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